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Fragen zum Glasfaserausbau der Städte/Gemeinden:

Frauenstein, Großhartmannsdorf, Neuhausen,Rechenberg Bienenmühle, Sayda

 

Wie funktioniert die Einholung der GEE Grundstückseigentümergestattung von Privatpersonen?


Die Eigentümer werden von e2net angeschrieben. Es wird unterschieden zwischen Weiße Flecken (gefördert) und Vortrieb (teilgefördert). Diesem Schreiben liegt auch ein Schreiben des Bürgermeisters bei. e2net bereitet den Briefversand vor. Der Briefversand erfolgt 2 Wochen vor der Einwohnerversammlung.

Über ein Portal der e2net können die Eigentümer ihre Gestattungen ausfüllen und verifizieren.

Der Link: www.e2net.de/gestattungen

wird im Anschreiben von e2net mit bekanntgegeben. Im Portal werden nach Eingabe der Adresse die Preisblätter für den Anschluss (gefördert oder teilgefördert) generisch mit erzeugt, so dass jeder Eigentümer die Kosten hierfür mit nachvollziehen kann. Sofern die teilgeförderten Objekte voll gefördert werden können, entfallen die Kosten für den Hausanschluss. Voraussetzung hierfür sind die Ergebnisse der Markterkundung.

Warum werde ich nicht angeschrieben?

Die der förderfähigen Adresspunkten zugrunde liegenden Planung basiert auf einer sogenannten Markterkundung. Hier werden alle Telekommunikationsanbieter abgefragt mit welchen Geschwindigkeiten sie alle Adressen in den entsprechden Ortslagen versorgen können. Gilt eine Adresse als zum Zeitpunkt der Marktabfrage als "versorgt" bzw. über der Aufgreifschwelle die der Förderung zugrunde liegt kann diese Adresse nicht mit in der weiteren Planung berücksichtigt werden.



 

​Für mögliche Vorabfragen wenden Sie sich gern an: Infotelefon: 03735 / 7696093, email: info@e2net.de

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